Co-Autoren: Fayegail Bisaccia, Susan Edwards, DeAnna Martin, Joseph McCormick, Sandra Mueller, Joseph McCormick, Jean Rough; Gekürzt, ergänzt und übersetzt von Markus Götsch.
Einführung – Was ist ein Bürger*innenrat?
Der Bürger*innenrat ist ein struktureller Ansatz um partizipative Demokratie (Teilhabe) in Unternehmen, Vereinen, Schulen, Nachbarschaften, Gemeinden, Bezirken und sogar auf Landes- oder Bundesbene für den Wandel einzusetzen. Unabhängig davon, wie viele Personen sich in einem System befinden, schafft es der Bürger*innenrat ein kreatives, durchdachtes, systemweites Gespräch über die dringendsten Probleme zu strukturieren.
Der Bürger*innenrat ermöglicht jedem aus einem starken Wir-Gefühl heraus wirksam zu werden. Für die Zwecke dieses Toolkits bezeichnen wir ein System von Menschen als Gemeinschaft und seine Mitglieder als Bürgerinnen.
Der Bürgerinnenrat beinhaltet eine offizielle Lotterie, die etwa alle drei bis 4 Monate stattfindet und bei der 15 Bürgerinnen nach dem Zufallsprinzip aus der Gemeinschaft ausgewählt werden, um sich an zwei aufeinanderfolgenden Tagen für mindestens zwei vierstündige Gesprächsrunden (sogenannte Dynamic Facilitation Sessions) zu treffen. Durch die Zufallsauswahl wird sichergestellt, dass sich die Mitglieder des Bürgerinnenrat die Bevölkerung repräsentieren und nicht als Vertreter einer Interessenvertretung oder einer speziellen Interessengruppe auftreten. Die zufällig ausgewählten Bürger sind die Mitglieder des Bürgerinnenrates. Mit jedem weiteren Bürger*innenrat repräsentiert diese zufällige Auswahl, mehr und mehr die Vielfalt in der Bevölkerung.
Am Anfang ist die Zufälligkeit am Wichtigsten, weil sie sicherstellt, dass die Menschen sich selbst und nicht eine externe Gruppe vertreten. Dies gibt den Mitgliedern des Rates eine größere Chance, ihre Meinung von ganzem Herzen zu äußern.
Mit Hilfe eines Dynamic Facilitators gelingt es den Bürgerräten, Schlüsselthemen zu identifizieren, die Themen kreativ zu bearbeiten und einstimmige Aussagen darüber zu entwickeln, was jeder fühlt oder denkt. Diese Stimme der Bevölkerung hat keine Macht im eigentlichen Sinne, sondern liefert in einer öffentlichen Abschlussveranstaltung das Stimmungsbild der Gemeinschaft. Bei dieser Veranstaltung hören die Bürgerinnen die konsensualen Erklärungen des Bürgerinnenrats. Es werden kleine Gruppen gebildet, das sogeannte Bürgercafé (vgl. Art of Hosting – World Café), um diese zu besprechen. Die Ergänzungen werden auf den Tischen gesammelt und niedergeschrieben.
Liveübertragungen im Rundfunk und die Präsenz anderer Medien ermöglichen es allen anderen Bürgern, die Erklärungen des Bürger*innenrates zu hören und darauf zu reagieren.
Nach der Präsentation löst sich der Bürger*innenrat auf. Etwa drei bis vier Monate danach wird ein neuer Bürger*innenrat ausgelost. Diese Gruppe kann die Themen der Gruppe davor aufnehmen, oder aber an neuen Ihnen wichtigeren Themen arbeiten. Es besteht immer auch die Möglichkeit den Bürger*innenrat zu einem speziellen Thema zu befragen, wie dies etwa im Bundesland Vorarlberg der Fall ist. Dennoch wird der Brüger*innenrat die ihm wichtiger erscheinende Frage hinter der Frage suchen und finden.
Über einen Zeitraum von ein paar Jahren wird so das Gemeinschaftsbewusstsein – der gesellschaftliche Kit, wenn man so will – gestärkt und eine lebendige Demokratie wird erlebbar, denn der Bürgerinnenrat verleiht der Gemeinschaft eine hörbare Stimme. Es ist nicht die Stimme der Lautesten oder üblichen Verdächtigen. Es ist die Stimme der zufällig ausgewählten Gruppe, des Bürger*innenrates.
Für die Politik besteht durch den Bürgerinnenrat die Chance die Dinge aus einer neuen Perpektive gespiegelt zu bekommen. Ein für Politikerinnen völlig neuer und ungewohnter Umdenk- und Lernprozess. Der Bürger*innenrat liefert so wertvolle Impulse und Anregungen.
Um den Wandel der von einem Bürgerratsprozess ausgeht, die nötige Basis zu geben, sollte ein Bürger*innenrat folgenden Prinzipien entsprechen.