Werkzeugkiste Bürgerrat – Teil 2

Co-Autoren: Fayegail Bisaccia, Susan Edwards, DeAnna Martin, Joseph McCormick, Sandra Mueller, Joseph McCormick, Jean Rough; Gekürzt, ergänzt und übersetzt von Markus Götsch.

Die zehn Prinzipien eines Bürger*innenrats

1. Der Bürger*innenrat ist ein Mikrokosmos von zufällig ausgewählten Personen. Jeder Mensch spricht nur für sich selbst.

2. Der Bürger*innenrat ist befugt, die Themen auszuwählen und zu formulieren, die er behandelt. Da der per Zufall geloste Bürger*innenrat für alle Menschen steht, gibt es keine höhere Autorität, die Themen erzwingen kann. (Es besteht jedoch die Möglichket eine Ausgangsfrage zu stellen)

3. Die Mitglieder werden durch eine Lotterie, als per Zufall ausgewählt. So können in regelmäßigen Abständen neue Bürgerräte aus der Wählerevidenz ausgelost werden.

4. Niemand ist verpflichetet, an einem Bürger*innenrat teilzunehmen.

5. Aus den Ergebnisse entsteht kein Anspruch auf Umsetzung. Der Bürger*innenrat präsentiert lediglich seine Schlussfolgerungen und löst sich dann wieder auf.

6. Es besteht Chancengleichheit. Jede*r kann per Zufall zu einem Bürger*innenrat eingeladen werden.

7. Der Bürger*innenrat wird mit Dynamic Facilitation moderiert. Dynamic Facilitation stellt sicher, dass jeder geschützt ist, auch und gerade wenn kontroversielle Themen angesprochen werden. Verletzungen, Wut und Frust wandeln sich in positive Lösungsenergie. Dieser Wandel mündet in neuen Bildern über eine gemeinsame Zukunft.

8. Der Bürger*innenrat präsentiert Lösungen, die nicht auf Kompromiss aufbauen, sondern in Einigkeit entstanden sind. Dieses höchste Maß an Konsens trifft auf Anerkennung in den restlichen Teilen der Bevölkerung aus denen die Zufallsauswahl des Bürger*innenrats gelost wurde.

9. Die Ergebnisse werden in einer öffentlichen Veranstaltung feierlich vorgestellt.

10. Auf wenn sich der Bürger*innenrat nach den zwei Tagen wieder auflöst, wurde eine Veränderung in Gang gesetzt.

Einzigartige Merkmale eines Bürger*innenrats

Der Bürger*innenrat ist ein Symbol. Viele Menschen fragen sich, wie eine so kleine Gruppe ein Gefühl der Beteiligung für alle in einem großen System erzeugen kann. Der Schlüssel zum Verständnis ist die Erkenntnis, dass diese Gruppe ein Symbol der Bevölkerung ist. Dies ist keine Umfrage, bei der wir statistische Konzepte anwenden. Bei diesem Prozess kann sich die Bevölkerung mit dem Büregrrat identifizieren. Im Laufe der Zeit werden alle Fraktionen und Demografien proportional in den Bürger*innenrat gelost werden. Dem Bürger*innenrat steht es frei, die Tagesordnung nach seinen eigenen Vorstellungen festzulegen. Dies ist nicht wie bei einer Jury, bei der den Mitgliedern ein bestimmtes Thema und eine begrenzte Auswahl an Entscheidungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Hier wählt der Bürger*innenrat das Thema aus und erörtert es in aller Tiefe.

Der Bürger*innenrat ist so aufgebaut, dass er sich eher an Möglichkeiten für Lösungen als an Entscheidungen orientiert. Beim Bürger*innenrat heißt dieser Raum Choice-Creating. Der Moderator ist der Schlüssel zu einem qualitativ hochwertigen Dialog. Entscheidungsfindung kann als die normale Ja/Nein-Abstimmung betrachtet werden, an die wir in der Politik gewöhnt sind.

Choice-Creating findet da statt, wo Menschen frei aussprechen, was ihnen wichtig ist, was sie brauchen und was sie wollen. Über die Gefühlsebene kommen sie so mit ihren Bedürfnissen in Kontakt. Ein Schritt weiter die Menschen gehen in Verbindung zu ihrer kreativen Vorstellungskraft. Im intensiven Austausch aus Sichtweisen und Ideen wird der beste Weg zur Lösung gefunden.

Beim Bürger*innenrat geht es um Beteiligung, nicht um Input. Im Gegensatz zu Foren, öffentlichen Anhörungen, Gemeinderatssitzungen und anderen politischen Gremien geht es vordergründig beim Bürger*innenrat nicht darum, bürgerschaftlichen Input in bestehende Strukturen zu liefern. Dies kann ein Ergebnis des Prozesses sein, aber es ist nicht das Ziel.

Der Bürger*innenrat verändert die Beziehung zwischen den Bürgern und ihren kommunalen Entscheidungsgremien. Der Bürger*innenrat schafft ein neues Bewusstsein und ein Verantwortungsgefühl innerhalb der Bevölkerung. Es entsteht ein neues Wir-Gefühl. Der Bürgerrat formuliert Lösungen, die schließlich zu einem Konsens in der breiten Öffentlichkeit werden.

In diesem Prozess entsteht in Form dieses neuen Wir-Gefühls ein neues (Sebst-) Vertrauen. Wenn wir einen Konsens über eine gemeinsame Vision erzielen und gemeinsam handeln, können wir Partikularinteressen und Positionen überwinden, neue Gesetze vorschlagen, vor allem der Regierung dabei behilflich sein, den Mut aufzubringen und komplexe Fragestellungen anzugehen.

In dieser ehrlichen Form der Teilhabe kann Demokratie völlig neu erfahren und endlich wieder zu einer positiven Erfahrung werden.

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